VEÖ weist Kritik an Einhebung der Ökostromförderung zurück
Abrechnung ist gesetzeskonform und mit Regulator abgestimmt
Der Verband der Elektrizitätsunternehmen (VEÖ) weist die Kritik des Regulators an der Einhebung der Ökostromförderung in Österreich entschieden zurück. VEÖ-Generalsekretärin Barbara Schmidt stellt klar, dass die heimischen Elektrizitätsunternehmen die Abrechnung der Ökostromförderung gesetzeskonform umgesetzt haben. "Das Modell der Berechnung ist mit der Regulierungsbehörde abgestimmt. Die Kritik des Regulators richtet sich somit gegen seine eigene Arbeit", zeigt sich Schmidt erstaunt über die von der E-Control im Rahmen der Präsentation des Ökostromberichts erhobenen Vorwürfe.
Weiters verwundert die Vorgehensweise der Regulierungsbehörde. "Sollte der Regulator Missstände feststellen, so liegt es an ihm diese in einem Verfahren zu prüfen und gegebenenfalls abzustellen. Pauschalbeschuldigungen über die Medien zu erheben und Unternehmen zu nennen, ohne vorher ein Ermittlungsverfahren durchzuführen, sollte nicht zu einer üblichen Vorgehensweise werden", unterstreicht Schmidt.
Der VEÖ weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Berechnungen transparent sind, das Modell mit der E-Control abgestimmt ist und bisher keine Beanstandungen seitens des Regulators gegenüber den betroffenen Unternehmen geäußert wurden. Die Einhebung und Weitergabe der Ökostromförderung an die Abwicklungsstelle für Ökostrom bedeutet für die Elektrizitätsunternehmen einen erheblichen administrativen und finanziellen Mehraufwand. "Vorschläge für alternative Abrechungsmethoden, vor allem solche die die E-Wirtschaft von der aufwändigen Einhebung und Weiterverrechnung befreien, nehmen wir gerne entgegen" so Schmidt abschließend.