
FAQs
Als spezielles Service für Interessenten haben wir die Fragen, die am häufigsten gestellt werden für Sie übersichtlich zusammengefasst.
Bitte wählen Sie eine der folgenden Fragegruppen oder scrollen Sie entsprechend auf dieser Seite nach unten:
Unternehmen
- Wer ist switch?
switch Energievertriebsges.m.b.H. ist eine Tochter der EAA - EnergieAllianz Austria GmbH. switch beliefert österreichische Privat- und Gewerbekunden mit Strom und Erdgas. - Was tut switch?
switch ist ein neuer Energieanbieter und beliefert Sie mit günstigem Strom und Erdgas. Die Kosten für den Netzzugang und die damit verbundenen Steuern und Abgaben werden Ihnen wie gewohnt von Ihrem lokalen Verteilnetzbetreiber in Rechnung gestellt. - Wer kann switch-Kunde werden?
Strom: Privat- und Gewerbekunden aus Österreich, mit bis zu 100.000 kWh Jahresverbrauch und einer Anschlussleistung von max. 50 kW.
Erdgas: Privat- und Gewerbekunden aus Österreich (Aus netztechnischen Gründen können wir Kunden in Tirol und Vorarlberg leider nicht mit Erdgas beliefern). - Welche Vorteile bietet switch?
Günstige Tarife, eine absolut sichere Versorgung und individuelle Betreuung durch einen geschulten Kundendienst. - Wie viel kann ich mit switch sparen?
Das hängt vom Versorgungsgebiet und Ihrem individuellen Energieverbrauch ab. Wenn Sie uns jedoch unter der Faxnummer 0800/888 667 Ihre letzte Jahresabrechnung faxen, erstellen wir Ihnen gern ein unverbindliches Angebot. Sie können Ihre individuelle Ersparnis aber auch mit Hilfe des Tarifrechners der staatlichen Stromregulierungsbehörde e-control unter www.e-control.at selbst ermitteln. - Warum ist switch so günstig?
switch ist ein junges, schlankes Unternehmen, das Strom und Erdgas günstig am Markt einkauft und die Preisvorteile direkt an seine Kunden weitergibt. - Kann ich über switch auch günstiges Erdgas beziehen?
Ja, switch bietet seit 01.07.2006 auch Erdgas an. Unsere Tarife finden Sie hier oder wenden Sie sich an unsere Infohotline 0800/888666. - Woher bezieht switch Strom und Erdgas?
Strom: switch kauft Strom über seine Muttergesellschaft, die EAA-EnergieAllianz Austria GmbH ein. Wie sich der Strom von switch genau zusammensetzt, finden Sie unter Labeling sowie auf Ihrer Jahresabrechnung. - Erdgas: switch bezieht das Erdgas über Drittlieferanten.
Anmeldung/Wechselprozeß
- Wie kann ich mich bei switch anmelden?
Am schnellsten und einfachsten funktioniert die Anmeldung über unser Online Formular. Sie können uns aber auch unter der kostenlosen switch-Infohotline 0800/888 666 kontaktieren und wir schicken Ihnen unverbindlich ein Anmeldeformular zu. - Wie funktioniert der Wechsel zu switch?
Sie übermitteln uns Ihr vollständig ausgefülltes und unterfertigtes Anmeldeformular und switch erledigt den Rest - unbürokratisch und völlig kostenlos! - Ist der Wechsel zu switch mit Kosten verbunden?
Nein, der Wechsel zu switch ist gratis. - Muss ich meinen alten Vertrag selbst kündigen?
Nein, switch nimmt Ihnen alle Wechselformalitäten ab. - Was ändert sich durch den Wechsel zu switch?
Der Preis! switch hilft Ihnen, Ihre Energiekosten zu senken. Außerdem bekommen Sie als switch-Kunde in Zukunft zwei Rechnungen: Von Ihrem bisherigen lokalen Verteilnetzbetreiber eine Rechnung für die Netznutzung, von switch eine Rechnung für die verbrauchte Energie (Strom/Erdgas). Davon abgesehen bleibt jedoch alles beim Alten. - Wer garantiert meine Energieversorgung?
Für die Wartung und Instandhaltung der Strom- und Erdgasleitungen ist weiterhin Ihr lokaler Verteilnetzbetreiber zuständig. - Sind bei einem Wechsel zu switch Umbauarbeiten notwendig?
Nein. Bei einem Wechsel zu switch sind keinerlei Umbauarbeiten nötig, es müssen keine neuen Zähler eingebaut werden. - Wie lange dauert der Wechsel zu switch?
Laut den derzeit gültigen gesetzlichen Regelungen dauert der Wechsel zu switch
etwa vier bis sechs Wochen. Sollten Sie jedoch noch vertraglich an Ihren bisherigen Energielieferanten gebunden sein, können wir Sie erst nach Ablauf der Kündigungsfrist mit Strom/Erdgas beliefern. - Kann es zu Verzögerungen beim Lieferbeginn kommen?
Die Dauer des Wechselprozesses ist mit vier bis sechs Wochen klar festgelegt. Wenn Ihre Anmeldungsunterlagen vollständig und richtig ausgefüllt sind, führen wir den Wechsel in der Regel ohne Verzögerung durch. Sollten Sie jedoch an Ihren bisherigen Energieversorger noch vertraglich gebunden sein, können wir Sie erst nach Ablauf der Bindefrist mit Strom/Erdgas beliefern. - Wie erfahre ich, ab wann ich switch-Kunde bin?
switch informiert Sie rechtzeitig über den Termin Ihrer ersten Energielieferung und zwar schriftlich. - Kann ich etwas tun, um den Wechsel zu switch zu beschleunigen?
Ja. Je genauer Sie Ihr Anmeldeformular ausfüllen, umso schneller und einfacher können wir den Wechsel für Sie durchführen, am Besten legen Sie eine Kopie Ihrer letzten Jahresabrechnung bei.
Abrechnung/Vertragsbedingungen
- Welche Zahlungsmöglichkeiten bietet switch?
Sie können Ihren monatlichen Teilzahlungsbetrag bequem per Bankeinzug oder Zahlschein (nur für Privatkunden) entrichten. - Wie funktioniert bei switch die Energieabrechnung?
Ihr lokaler Verteilnetzbetreiber übermittelt uns Ihre jährlichen Verbrauchsdaten für Strom/Erdgas, aufgrund dieser Daten erstellen wir für Sie die Jahresabrechnung und einen monatlichen Teilzahlungsplan. Somit können Sie Ihre Energiekosten einfach und bequem in zwölf gleich bleibenden Raten bezahlen. Generell gilt: Einmal im Jahr bekommen Sie von switch eine klare und übersichtliche Jahresabrechnung und den neuen Teilzahlungsplan. - Bekomme ich von meinem bisherigen Energieversorger eine Schlussrechnung?
Ja. Am Ende der Vertragslaufzeit schickt Ihnen Ihr bisheriger Energieversorger eine Schlussrechnung für die bis dahin angefallenen Energie- und Netzkosten. Ab dem Zeitpunkt der Stromlieferung durch switch bezahlen Sie zwölf monatliche Teilzahlungsraten für die Energie. Im Gegensatz dazu werden Ihnen Netzkosten und Abgaben weiterhin von Ihrem lokalen Netzbetreiber verrechnet. - Gibt es bei switch eine Mindestvertragsdauer?
Ja, die Bindungsfrist beträgt überschaubare zwölf Monate - ab dem Zeitpunkt des Lieferbeginns durch switch.
Kundenlexikon
- Wie lange darf mir mein bisheriger Energielieferant noch Energiekosten berechnen?
Bis zum Zeitpunkt des Lieferbeginns durch switch. Ihr lokaler Netzbetreiber verrechnet Ihnen ab diesem Zeitpunkt die Netzkosten (Durchleitungsgebühren) und die damit verbundenen Steuern und Abgaben. - Was tun, wenn mir mein bisheriger Energielieferant im ersten Monat trotzdem noch die Energiekosten berechnet?
Machen Sie Ihren bisherigen Energielieferant auf seinen Irrtum aufmerksam, in der Regel werden Ihnen die zu viel bezahlten Energiekosten umgehend zurückerstattet. Sollte es dabei wider Erwarten zu Problemen kommen, kontaktieren Sie uns unter der kostenlosen Service-Hotline 0800/888 666 - wir helfen Ihnen gerne! - Was bezahle ich bei switch?
switch verrechnet Ihnen die Energiekosten (verbrauchte kWh x Energiepreis) für Strom/Erdgas. Pro Anlage wird eine monatliche Grundgebühr von € 1,40 (Strom) und € 2,00 (Erdgas) verrechnet. Netzkosten, Steuern und Abgaben werden Ihnen weiterhin von Ihrem lokalen Netzbetreiber in Rechnung gestellt. Wir haben für Sie eine
Übersicht über die vom Ihnen zu tragenden Mehrkosten und sonstige Kosten (inkl. 20 % Umsatzsteuer) zusammengestellt. - Was ist die Ökostrompauschale?
Die Ökostrompauschale ist ein jährlicher Fixbetrag pro Zählpunkt und ist nach Netzebenen gestaffelt. Sie dient zur Förderung des Ökostroms und wird vom Netzbetreiber verrechnet. - Was ist der Ökostromförderbeitrag?
Jene vom Gesetzgeber in der Ökostromförderbeitragsverordnung 2012 bestimmten Beiträge, welche alle an das öffentliche Netz angeschlossenen Endverbrauch in Österreich zu entrichten haben und zusätzlich zur Ökostrompauschale vom Netzbetreiber verrechnet werden. - Wie funktioniert bei switch die Abrechnung?
Ihr lokaler Netzbetreiber übermittelt uns Ihre jährlichen Verbrauchsdaten, aufgrund dieser Daten erstellen wir für Sie eine Jahresabrechnung und einen monatlichen Teilzahlungsplan. Somit können Sie Ihre Energiekosten einfach und bequem in zwölf gleich bleibenden hohen Raten bezahlen. Generell gilt: Einmal im Jahr bekommen Sie von switch eine klare und übersichtliche Jahresabrechnung und den neuen Teilzahlungsplan. - Wann bekomme ich meine erste switch-Jahresabrechnung?
Ihr lokaler Netzbetreiber liest Ihren Zählerstand für Strom/Erdgas auch weiterhin im gewohnten Zeitraum ab und teilt uns dann Ihre Verbrauchsdaten mit. Sobald wir diese Daten haben, erstellen wir umgehend Ihre switch-Jahresabrechnung. - Wann werden Gutschriften verrechnet?
Gutschriften werden immer bei der kommenden Jahresabrechnung berücksichtigt. - Wie kann ich meinen Vertrag bei switch kündigen?
Bitte lassen Sie uns Ihre Kündigung immer schriftlich zukommen. Entweder über den Postweg oder per Fax (0800/888 667). Wir setzen uns dann umgehend mit Ihnen in Verbindung.
Sonder- und Spezialtarife
- Bietet switch einen Heizungs-, Warmwasser- oder Nachtstrom-Tarif an?
switch bietet Ihnen eine Flatrate, d.h. ein günstiger Tarif rund um die Uhr. - Ich habe einen Haushaltszähler und einen Heizungs-, Warmwasser- oder Nachtstromzähler. Wie erfolgt der Wechsel?
Es ist nur möglich mit allen Zählern zu wechseln.
Bitte führen Sie daher immer alle Zähler auf dem Antrag an, damit der Wechsel zu switch rasch und unkompliziert verläuft.
Ich habe mich bei switch angemeldet - wie geht´s jetzt weiter?
- Wie erfahre ich, ab wann ich switch-strom/erdgas beziehe?
switch informiert Sie rechtzeitig über den Termin Ihrer ersten Energielieferung in einem persönlichen Begrüßungsschreiben. - Wie kommt switch zu meinen Verbrauchsdaten für Strom/Erdgas?
Ihr lokaler Netzbetreiber übermittelt uns einmal pro Jahr Ihre Verbrauchsdaten, mit Hilfe dieser Daten erstellen wir dann Ihre switch Jahresabrechnung und Ihren monatlichen Teilzahlungsplan. - Muss am ersten Tag der Energielieferung (Strom/Erdgas) durch switch der Zähler abgelesen werden?
Laut Gesetz hat Ihr bisheriger Netzbetreiber die Verpflichtung, am letzten Tag seiner Energielieferung den Zählerschlussstand zu ermitteln. Das kann durch eine Ablesung des Zählers oder auch nur rein rechnerisch erfolgen. Selbstverständlich kann jeder Kunde auf einer Ablesung seines Zählers bestehen. Die Kosten für diese Extra-Ablesung können Ihnen jedoch von Ihrem lokalen Netzbetreiber in Rechnung gestellt werden. - Wer liest in Zukunft den Zählerstand Strom/Erdgas ab?
Ihr Zählerstand wird weiterhin einmal pro Jahr von Ihrem lokalen Netzbetreiber abgelesen. - Wann findet die nächste Ablesung statt?
Ihr lokaler Netzbetreiber liest den Zählerstand im selben Zeitraum ab wie bisher. - Was ist ein Zählpunkt?
Der Zählpunkt ist eine international genormte und eindeutige Bezeichnung der Energieabnahmestelle (Strom/Erdgas). Jeder Kunde erhält von seinem lokalen Netzbetreiber pro Energieabnahmestelle einen Zählpunkt zugeteilt, da der Zählpunkt den Datenaustausch zwischen Netzbetreiber und Energieversorger erleichtert.
Übersiedlung
- Was muss ich im Fall einer Übersiedlung beachten?
Das erfahren Sie ganz genau auf unserer Homepage unter der Rubrik "Umzugsservice".
Versorgung letzter Instanz
- Gesetzliche Grundlage: § 44a. Energie-Versorgungssicherheitsgesetz „Versorger letzter Instanz“
- (Grundsatzbestimmung) Stromhändler und sonstige Lieferanten, zu deren Tätigkeitsbereich die Versorgung von Haushaltskunden zählt, haben ihren Allgemeinen Tarif für die Versorgung in letzter Instanz von Haushaltskunden in geeigneter Weise (z.B.: Internet) zu veröffentlichen. Sie sind verpflichtet, zu ihren geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und zu diesem Tarif jene Interessenten, die nach dem standardisierten Haushaltslastprofil versorgt werden und die sich ihnen gegenüber auf die Grundversorgung berufen, mit elektrischer Energie zu beliefern (Pflicht zur Grundversorgung). Die Ausführungsgesetze haben nähere Bestimmungen über die Zumutbarkeit einer Grundversorgung und über die Gestaltung der Tarife für Kunden auf die das KSchG anzuwenden ist, für die Versorgung letzter Instanz vorzusehen.

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