Häufig gestellte Fragen

Unsere FAQS beantworten die häufigsten Fragen rund um Ihre Energieversorgung.

Sollten Sie doch noch offene Fragen haben, hilft ihnen unser Switch Service-Team gerne weiter.

Switch Service-Team

Allgemeine Informationen zu aktuellen Themen rund um Energie

Ganz einfach in 3 Schritten:

  1. Anmeldung online ausfüllen 
  2. Innerhalb weniger Tage erhalten Sie eine Anmeldebestätigung von uns. Bei dieser auf "Anmeldung bestätigen" klicken und fertig!
  3. Füße hochlegen und entspannen
Im Detail:
  • Einfach das Anmeldeformular mit Ihren persönlichen Daten (Name, Anschrift, E-Mailadresse, etc.) ausfüllen. Am besten die letzte Jahresabrechnung zur Hand nehmen, dort finden Sie alle benötigten Informationen wie z.B. die Zählernummer und Ihren jährlichen Verbrauch.
  • Im Anschluss nur noch die Anmeldung abschicken und den Antrag per E-Mail bestätigen. Wir machen uns nach Eingang der Anmeldung sofort ans Werk und erledigen alle weiteren Schritte für Sie. Wir kümmern uns um die Kündigung Ihres bestehenden Energievertrages und reichen den Wechsel beim Netzbetreiber für Sie ein. In der Zwischenzeit erhalten Sie von uns eine Anmeldebestätigung mit dem voraussichtlichen Lieferdatum.
  • Sobald der Wechsel erfolgreich durchgeführt wurde, erhalten Sie eine Lieferbestätigung mit dem genauen Datum des Lieferbeginns. Zum Wechselstichtag benötigen wir nur noch den aktuellen Zählerstand von Ihnen. Diesen können Sie uns oder Ihrem Netzbetreiber bekannt geben. Zum Abschluss erhalten Sie von uns ein Schreiben mit den monatlichen Teilbeträgen.
Jetzt die Füße hoch legen und entspannen. Den Rest erledigen wir für Sie!

Im Zuge eines Energielieferantenwechsels wird vom Netzbetreiber der Zählerstand für die Endabrechnung des vorherigen Energieversorgers entweder abgelesen oder berechnet.

Falls Sie noch keinen Smart Meter haben und um sicherzugehen, dass Sie eine exakte Abrechnung erhalten, empfehlen wir Ihnen am Tag des Lieferbeginns durch Switch den aktuellen Zählerstand bekannt zu geben. Den Zählerstand können Sie gleich hier Online eingeben oder uns ein Foto des Zählers hochladen. So einfach ist das bei Switch!

Falls Sie noch keinen Smart Meter haben, liest der Netzbetreiber weiterhin zu den gewohnten Terminen Ihren Zählerstand ab. Sollten Sie in der Vergangenheit den Zählerstand selbst abgelesen oder eine Ablesekarte erhalten haben, so ändert sich dies auch in Zukunft nicht.

Natürlich können Sie uns Ihren Zählerstand jederzeit gleich hier Online bekannt. 

Bankdaten ändern geht ganz schnell und einfach!

Gleich hier Online​​​​​​​ die neuen Daten ausfüllen und schon fertig! 

Gerne können Sie uns Ihren Änderungswunsch auch per Mail an info@switch.at oder per Post senden.

 

Strom erhalten Sie bei uns hauptsächlich aus erneuerbaren Energieträgern und möglichst CO2-frei.  Mehr über die Stromzusammensetzung von Switch finden Sie unter Services / Stromkennzeichnung, sowie auf Ihrer Jahresrechnung. 
In Österreich sind alle Lieferanten bereits seit dem Jahr 2001 gesetzlich verpflichtet, auf den Stromrechnungen und auf kennzeichnungspflichtigen Werbematerialien die Primärenergieträgeranteile sowie die Mengen an CO2-Emissionen und radioaktivem Abfall anzugeben, die bei der Erzeugung der elektrischen Energie entstanden sind.

Wie setzt sich der Strompreis zusammen?

Der Strompreis setzt sich in Österreich aus drei Komponenten zusammen:

•Energiepreis
•Netznutzungsentgelt & Entgelt für Messleistungen
•Steuern & Abgaben

- Switch verrechnet Ihnen einfach und transparent den reinen Energiepreis. 

Netznutzungsentgelte, Steuern und Abgaben stellt Ihnen dann der lokale Netzbetreiber in Rechnung.

Mit dem Herkunftsnachweis kann ein Ökostromerzeuger nachweisen, dass er tatsächlich Strom aus erneuerbaren Energiequellen produziert und in das öffentliche Netz einspeist. Ökostrom kann nur dann als Ökostrom verkauft werden, wenn der Herkunftsnachweis an den Käufer übertragen wird. Bei Lieferung des Ökostroms an den Endkunden, wird der Herkunftsnachweis für das Labeling, also die Stromkennzeichnung, entwertet (§ 8 (4) Ökostromgesetz bzw. § 79 ElWOG). 
Es kann vorkommen, dass wir Ihnen eine Jahresabrechnung erstellen, die kein ganzes Jahr umfasst. Der Grund dafür ist meist, dass die übliche Zählerablesung beim Wechsel zu Switch weniger als 12 Monate zurückliegt. Wir erhalten von Ihrem Netzbetreiber somit eine Netzrechnung von weniger als zwölf Monaten und erstellen Ihnen anhand dieser Netzrechnung eine Jahresabrechnung. Die nächste Jahresabrechnung umfasst dann wieder ein ganzes Jahr.
Der Netzbetreiber ist verpflichtet, Ihre Verbrauchsdaten an Switch zu übermitteln. Wir erstellen Ihnen dann auf Basis der erfassten Verbrauchsdaten Ihre Strom- und/oder Naturgasrechnung. Von Ihrem Netzbetreiber erhalten Sie weiterhin die Jahresabrechnung über Netzentgelte, Messleistungen, Zählpunktpauschale etc.
Der Zeitpunkt, wann Sie Ihre Jahresabrechnung erhalten, bleibt unverändert. In Ausnahmefällen kann es auch vorkommen, dass Ihr Netzbetreiber die Ableseintervalle ändert.

Die Basis für den monatlichen Teilzahlungsbetrag ist der von Ihnen angegebene Jahresverbrauch. Dieser wird auf einen monatlichen Verbrauch und somit auf einen monatlichen Betrag umgerechnet.

Sollte Ihnen Ihr Teilbetrag zu niedrig oder zu hoch vorkommen, wenden Sie sich direkt an unser Service-Team.

Auch wichtige E- Mails landen leider immer wieder in den Spam- Ordnern der verschiedensten Mail-Dienstanbieter.
So auch unsere E-Mails mit den Bestätigungslinks zum Abschluss Ihre Verträgen für Strom und Gas.
Diese Anklickfunktion der Felder ist bei Mails im Spam Ordner oft deaktiviert und können nicht angeklickt werden.
Das kann man in 3 Schritten lösen und Sie können Ihren Vertrag abschließen.
So einfach gehts:
1) Mail im Spamordner öffnen
2) Rechts oben bei den "3 Punkten" oder Einstellungen hinein klicken und das Feld "Kein Phishing Mail" auswählen.
   (Mail wird automatisch in den Posteingangsordner verschoben)
3) Nun das Mail im Eingangsordner ganz normal öffnen und auf die Schaltfläche " Vertrag abschließen" klicken.
So, schon geschafft!
Sie werden mit günstiger und sicherer Energie von Switch versorgt.
Sollten Sie noch Fragen haben - unser Kundernservice hilft Ihnen gerne weiter.

Rückläuferspesen entstehen, wenn Forderungen bei einem SEPA-Lastschriftmandat (ehem. Einziehungsauftrag) nicht abgebucht werden können (z. B. wegen Nichtdeckung des Bankkontos, falschen Kontodaten o. ä.). Die Höhe der Rückläuferspesen ist vom jeweiligen Bankinstitut abhängig und kann von 5 bis zu 12 Euro reichen.

Von Haushaltskunden und Kleinunternehmen kann der Vertrag, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Wochen gekündigt werden.

Bitte lassen Sie uns Ihre Kündigung immer schriftlich zukommen. Entweder über den Postweg oder per Fax: 0800/888 667.

Wir setzen uns dann umgehend mit Ihnen in Verbindung.

Als Switch-Privatkunde profitieren Sie von der Switch-Stromunfallversicherung, bei der Sie automatisch gegen Stromunfälle versichert sind.  Das heißt Ihr Haushalt ist bei Personenschäden mit bis zu 225.000 Euro versichert. Diese zusätzliche Leistung ist für Sie als Switch Kunde kostenlos! Für nähere Informationen kontaktieren Sie unser Service-Team.

Für Haushaltskunden, die sich gegenüber switch Energievertriebsges.m.b.H. auf eine Grundversorgung berufen, kommt der Energietarif "Strom Privat" zur Verrechnung.* 

Für Kleinunternehmen im Sinne des § 1 Abs 1 Z 1 KSchG, die sich gegenüber switch Energievertriebsges.m.b.H. auf eine Grundversorgung berufen, kommt der Energietarif "Strom Business" zur Verrechnung.* 

Tarifinformation

*Switch kann zu Beweiszwecken verlangen, dass die Berufung auf die Grundversorgung schriftlich erfolgt.

Stand März 2023


 

 

Für Störungen bzw. Stromausfälle ist wie bisher Ihr lokaler Netzbetreiber zuständig. Gleichgültig, von welchem Energielieferanten Sie Strom beziehen, Ihr lokaler Netzbetreiber ist gesetzlich verpflichtet, die Stromversorgung aufrecht zu erhalten bzw. diese bei Störungen so schnell wie möglich wieder herzustellen.