Häufig gestellte Fragen
Unsere FAQS beantworten die häufigsten Fragen rund um Ihre Energieversorgung.
Sollten Sie doch noch offene Fragen haben, hilft ihnen unser switch Service Team gerne weiter.
Ganz einfach in 3 Schritten:
- Anmeldung online ausfüllen
- Innerhalb weniger Tage erhalten Sie eine Anmeldebestätigung von uns. Bei dieser auf "Anmeldung bestätigen" klicken und fertig!
- Füße hochlegen und entspannen
- Einfach das Anmeldeformular mit Ihren persönlichen Daten (Name, Anschrift, E-Mailadresse, etc.) ausfüllen. Am besten die letzte Jahresabrechnung zur Hand nehmen, dort finden Sie alle benötigten Informationen wie z.B. die Zählernummer und Ihren jährlichen Verbrauch.
- Im Anschluss nur noch die Anmeldung abschicken und den Antrag per E-Mail bestätigen. Wir machen uns nach Eingang der Anmeldung sofort ans Werk und erledigen alle weiteren Schritte für Sie. Wir kümmern uns um die Kündigung Ihres bestehenden Energievertrages und reichen den Wechsel beim Netzbetreiber für Sie ein. In der Zwischenzeit erhalten Sie von uns eine Anmeldebestätigung mit dem voraussichtlichen Lieferdatum.
- Sobald der Wechsel erfolgreich durchgeführt wurde, erhalten Sie eine Lieferbestätigung mit dem genauen Datum des Lieferbeginns. Zum Wechselstichtag benötigen wir nur noch den aktuellen Zählerstand von Ihnen. Diesen können Sie uns oder Ihrem Netzbetreiber bekannt geben. Zum Abschluss erhalten Sie von uns ein Schreiben mit den monatlichen Teilbeträgen.
Einfach Umzugsformular unter Services herunterladen, ausdrucken, ergänzen und unterschreiben.
Die ausgefüllten Unterlagen können Sie uns entweder eingescannt per E-Mail oder per Fax an 0800 888 667 senden.
Oder schicken Sie uns das Formular per Post an:
switch Energievertriebsgesellschaft m.b.H.
Postfach 1
1109 Wien
Im Zuge eines Energielieferantenwechsels wird vom Netzbetreiber der Zählerstand für die Endabrechnung des vorherigen Energieversorgers entweder abgelesen oder berechnet.
Um sicherzugehen, dass Sie eine exakte Abrechnung erhalten, empfehlen wir Ihnen am Tag des Lieferbeginns durch Switch aktuellen Zählerstand bekannt zu geben.
Hierzu empfehlen wir unser Zählerstandformular unter Services.
Der Netzbetreiber liest weiterhin zu den gewohnten Terminen Ihren Zählerstand ab. Sollten Sie in der Vergangenheit den Zählerstand selbst abgelesen oder eine Ablesekarte erhalten haben, so ändert sich dies auch in Zukunft nicht.
Natürlich können Sie uns Ihren Zählerstand jederzeit über unser Zählerstandsformular unter Services bekanntgeben.
Aus Datenschutzgründen nehmen wir eine Änderung von Bankdaten nur schriftlich an.
Einfach unser Formular herunterladen, ausdrucken, ergänzen und unterschreiben. Die ausgefüllten Unterlagen können Sie uns entweder eingescannt per E-Mail oder per Fax an 0800/888 667 senden.
Oder schicken Sie uns das Formular per Post:
switch Energievertriebsgesellschaft m.b.H.
Postfach 1
1109 Wien
Wie setzt sich der Strompreis zusammen?
Der Strompreis setzt sich in Österreich aus drei Komponenten zusammen:
•Energiepreis
•Netznutzungsentgelt & Entgelt für Messleistungen
•Steuern & Abgaben
- Switch verrechnet Ihnen einfach und transparent den reinen Energiepreis.
Netznutzungsentgelte, Steuern und Abgaben stellt Ihnen dann der lokale Netzbetreiber in Rechnung.
Die Basis für den monatlichen Teilzahlungsbetrag ist der von Ihnen angegebene Jahresverbrauch. Dieser wird auf einen monatlichen Verbrauch und somit auf einen monatlichen Betrag umgerechnet.
Sollte Ihnen Ihr Teilbetrag zu niedrig oder zu hoch vorkommen, wenden Sie sich direkt an unser Service-Team.
Rückläuferspesen entstehen, wenn Forderungen bei einem SEPA-Lastschriftmandat (ehem. Einziehungsauftrag) nicht abgebucht werden können (z. B. wegen Nichtdeckung des Bankkontos, falschen Kontodaten o. ä.). Die Höhe der Rückläuferspesen ist vom jeweiligen Bankinstitut abhängig und kann von 5 bis zu 12 Euro reichen.
Von Haushaltskunden und Kleinunternehmen kann der Vertrag, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Wochen gekündigt werden.
Bitte lassen Sie uns Ihre Kündigung immer schriftlich zukommen. Entweder über den Postweg oder per Fax: 0800/888 667.
Wir setzen uns dann umgehend mit Ihnen in Verbindung.
Stromhändler und sonstige Lieferanten, zu deren Tätigkeitsbereich die Versorgung von Haushaltskunden zählt, haben ihren Allgemeinen Tarif für die Versorgung in letzter Instanz von Haushaltskunden in geeigneter Weise (z.B.: Internet) zu veröffentlichen. Sie sind verpflichtet, zu ihren geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und zu diesem Tarif jene Interessenten, die nach dem standardisierten Haushaltslastprofil versorgt werden und die sich ihnen gegenüber auf die Grundversorgung berufen, mit elektrischer Energie zu beliefern (Pflicht zur Grundversorgung). Die Ausführungsgesetze haben nähere Bestimmungen über die Zumutbarkeit einer Grundversorgung und über die Gestaltung der Tarife für Kunden auf die das KSchG anzuwenden ist, für die Versorgung letzter Instanz vorzusehen.