DIE WICHTIGSTEN FAKTEN ZUR STROMKOSTENBREMSE

 

  • Die Stromkostenbremse gilt für Haushalte. Basis für die Auszahlung ist ein aufrechter Stromliefervertrag und ein Haushalts-Zählpunkt.
     
  • Das sogenannte Grundkontingent (2.900 KWh/Jahr) wird automatisch für den Zeitraum 1. Dezember 2022 bis 31. Dezember 2024 bei jedem Zählpunkt mit Stromentnahme berücksichtigt.
     
  • Sie müssen nicht aktiv werden - Der Zuschuss/Abzug erfolgt automatisch auf der Stromrechnung. Sie finden die Stromkostenbremse spätestens bei der Jahresabrechnung unter dem Punkt „Stromkostenzuschuss“.
     
  • Die Förderung bezieht sich rein auf den Energiepreis.

WEITERE INFORMATIONEN

Umfangreiche Informationen finden Sie unter den FAQs .