Erläuterungen zur Energierechnung
Abkürzungen
kW
kW steht für Kilowatt und bezeichnet elektrische Leistung.
kWh
kWh steht für Kilowattstunde und ist die Einheit, in der Ihr Strom- und Gasverbrauch abgerechnet wird.
kWh/h
kWh/h steht für Kilowattstunde pro Stunde und ist die Maßeinheit für Leistung im Gas-Bereich.
m³
m³ steht für Betriebskubikmeter. Es handelt sich dabei um das vom Gaszähler gemessene Gasvolumen im Betriebszustand. m³ werden durch Multiplikation mit der Zustandszahl in Nm³ umgerechnet.
Nm³
Nm³ steht für Normkubikmeter. Es handelt sich dabei um das Volumen der Gasmenge im Normzustand (bei einer Temperatur von 0°C und einem Druck von 1,01325 bar). Die Erdgasabgabe wird in Cent pro Nm³ abgerechnet. Nm³ werden durch Multiplikation mit dem Verrechnungsbrennwert in kWh umgerechnet.
USt.
USt. steht für Umsatzsteuer oder auch umgangssprachlich Mehrwertsteuer.
Abrechnungszeitraum und Teilbeträge
- Abrechnungszeitraum
Für diesen Zeitraum wurde Ihre Rechnung erstellt.
- Monatsrechnung
Mit der Monatsrechnung zahlen Sie regelmäßig Ihren tatsächlichen Stromverbrauch. Voraussetzung ist ein kommunizierender Smart Meter, der die Verbrauchsdaten übermittelt.
Das bedeutet keine Nachzahlungen am Ende eines Abrechnungsjahres, da die Verbrauchswerte Monat für Monat exakt verrechnet werden. Unliebsame Nachzahlungen gehören so der Vergangenheit an. Aufgrund der monatlich exakten Abrechnung erhalten Sie keine Teilbetragsvorschreibung. Eine monatliche Abrechnung nach tatsächlichem Verbrauch bedeutet aber auch, dass die Rechnung im Winter (z.B. durch Stromheizung, Wärmepumpe) höher ausfallen kann als im Sommer.
- Jahresrechnung
Die Jahresrechnung wird einmal jährlich erstellt. Unterjährig bezahlen Sie Teilbeträge in jeweils gleicher Höhe, die in der Jahresrechnung mit Ihren Strom- bzw. Gaskosten gegengerechnet werden.
- Teilzahlungsbetrag
Auf Basis Ihres bisherigen Verbrauchs sowie des aktuellen vertraglichen Entgelts werden Ihre Teilbeträge für den neuen Abrechnungszeitraum festgesetzt. Liegt bei Ihnen noch kein vom Netzbetreiber übermittelter Jahresverbrauch vor, so bemessen sich die Teilbeträge nach dem durchschnittlichen Lieferumfang vergleichbarer Kundenanlagen. Als Switch Kund*in haben Sie einen monatlichen Teilzahlungsbetrag. Sie leisten dann zwischen 10 und 11 Teilbeträge bis zur nächsten Jahresrechnung. Die Höhe und das Fälligkeitsdatum des neuen Teilbetrags entnehmen Sie bitte der letzten Seite der Rechnung.
Energiekennzeichnung
- Gaskennzeichnung
Wir als Ihr Gaslieferant sind gesetzlich verpflichtet, Sie auf der Gasrechnung über die Herkunft des Gases der ENERGIEALLIANZ Austria GmbH und dessen Umweltauswirkungen zu informieren. Die Rubrik „Gaskennzeichnung“ zeigt Ihnen die Energieträger, die Mengen an CO2-Emissionen und radioaktivem Abfall sowie die Herkunft des Biomethans. Die Gaskennzeichnung bezieht sich auf die gesamte Gasaufbringung der ENERGIEALLIANZ Austria GmbH (https://www.switch.at/gaskennzeichnung). Zusätzlich finden Sie diese Informationen auch für den von Ihnen gewählten Energietarif in Ihrer Gasrechnung, und zwar unter der Überschrift „Produktkennzeichnung“.
- Stromkennzeichnung
Wir als Ihr Stromlieferant sind gesetzlich verpflichtet, Sie auf der Stromrechnung über die Herkunft des Stroms der ENERGIEALLIANZ Austria GmbH zu informieren. Die gesetzlichen Bestimmungen sehen vor, dass die Darstellung der Stromkennzeichnung für alle Energielieferanten einheitlich ist. Die auf der Strom-Rechnung darzustellenden Grafiken werden aus der Herkunftsnachweisdatenbank der Regulierungsbehörde erzeugt und zeigen Ihnen die Energiequellen, aus der die elektrische Energie stammt (= Technologie) sowie die Herkunft Ihres Stroms. Die Stromkennzeichnung bezieht sich auf die gesamte Stromaufbringung der ENERGIEALLIANZ Austria GmbH (https://www.switch.at/stromkennzeichnung). Zusätzlich finden Sie diese Informationen auch für den von Ihnen gewählten Energietarif in Ihrer Stromrechnung, und zwar unter der Überschrift „Produktkennzeichnung“.
Die vollumfassende Stromkennzeichnung für Ihre Energielieferung, auch sekundäre Stromkennzeichnung genannt, können Sie jederzeit unter https://www.switch.at/stromkennzeichnung abrufen.
Energiekosten
- Energiekosten
Die Kosten, die wir als Ihr Energielieferant an Sie verrechnen, sind Ihre Energiekosten. Üblicherweise umfassen die Energiekosten Grundpreise und Verbrauchspreise. - Energietarif
Sowohl als Strom- als auch als Gaskundinnen und Kunden können Sie aus unserer Produktpalette den für Sie optimalen Energietarif wählen. Die Information, in welchem Tarifmodell Sie aktuell abgerechnet werden, finden Sie auch in Ihrer Energierechnung. - Grundpreis
Der Grundpreis ist Teil der Energiekosten. Es ist ein fixer Betrag pro Jahr, der – unabhängig vom Verbrauch – bezahlt wird. - Verbrauchspreis
Der Verbrauchspreis ist Teil der Energiekosten. Er ist verbrauchsabhängig und wird für jede verbrauchte Kilowattstunde verrechnet. Die Preisangabe erfolgt in Cent pro Kilowattstunde.
Gesetzliche Abgaben
- Biomasseförderbeitrag
Dies sind landesgesetzlich festgelegte Beiträge zur Förderung der Stromerzeugung aus Ökostromanlagen auf Basis von Biomasse.
- CO2-Bepreisung
Die CO2-Bepreisung ist Teil der gesetzlichen Abgaben in Ihrer Gasrechnung. Sie wird gemäß Nationalem Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022 (NEHG) für den Gasverbrauch eingehoben und leistet einen entscheidenden Beitrag zur Erreichung der Klimaziele. Die CO2-Bepreisung ist verbrauchsabhängig. Bis 31.12.2024 wurde Sie vom Netzbetreiber je Normkubikmeter verrechnet. Seit 01.01.2025 ist die CO2-Bepreisung vom Energielieferanten einzuheben und abzuführen und wird in Cent pro Kilowattstunde abgerechnet.
- Elektrizitätsabgabe
Die Elektrizitätsabgabe ist Teil der gesetzlichen Abgaben in Ihrer Stromrechnung. Sie wird gemäß Elektrizitätsabgabegesetz für den Stromverbrauch eingehoben und an das Finanzamt abgeliefert. Die Elektrizitätsabgabe ist verbrauchsabhängig und wird für jede verbrauchte Kilowattstunde verrechnet. Die Preisangabe erfolgt in Cent pro Kilowattstunde.
- Erdgasabgabe
Die Erdgasabgabe ist Teil der gesetzlichen Abgaben in Ihrer Gasrechnung. Sie wird gemäß Erdgasabgabegesetz für den Gasverbrauch eingehoben und an das Finanzamt abgeliefert. Die Erdgasabgabe ist verbrauchsabhängig. Bis 31.12.2023 wurde sie für jede verbrauchte Kilowattstunde verrechnet; die Preisangabe war demzufolge in Cent pro Kilowattstunde. Seit 01.01.2024 wird die Erdgasabgabe je Normkubikmeter verrechnet. Die Preisangabe erfolgt seither für diese verbrauchsabhängige Preiskomponenten in Cent pro Normkubikmeter.
- Erneuerbaren-Förderbeitrag
Der Erneuerbaren-Förderbeitrag ist Teil der gesetzlichen Abgaben in Ihrer Stromrechnung. Er ist von allen an das öffentliche Elektrizitätsnetz angeschlossenen Endverbraucher*innen zu leisten, wird vom Netzbetreiber eingehoben und an die Ökostromabwicklungsstelle abgeführt. Der Erneuerbaren Förderbeitrag besteht aus einer fixen Komponente und aus zwei verbrauchsabhängigen Komponenten.
- Die fixe Komponente wird mit dem Text „Erneuerbaren-Förderbeitrag Grundpreis“ auf Ihrer Rechnung ausgewiesen und in Form eines jährlichen Euro-Betrages – unabhängig vom Verbrauch – verrechnet.
- Die Netznutzungs- und die Netzverlust-Komponente sind verbrauchsabhängig und werden für jede verbrauchte Kilowattstunde verrechnet. Auf der Rechnung weisen wir diese beiden verbrauchsabhängigen Komponenten in einer Zeile mit dem Text „Erneuerbaren-Förderbeitrag verbrauchsabhängig“ aus. Die Preisangabe erfolgt in Cent pro Kilowattstunde.
- Erneuerbaren-Förderpauschale
Die Erneuerbaren-Förderpauschale ist Teil der gesetzlichen Abgaben in Ihrer Stromrechnung. Sie ist von allen an das öffentliche Elektrizitätsnetz angeschlossenen Endverbrauchern zu leisten, wird vom Netzbetreiber eingehoben und an die Ökostromabwicklungsstelle abgeführt. Es handelt sich um einen fixen Betrag pro Jahr, der – unabhängig vom Verbrauch – je Zählpunkt bezahlt wird.
- Gebrauchsabgabe
Der Gebrauch von öffentlichem Grund und des darüber liegenden Luftraumes unterliegt in manchen Bundesländern einer Gebrauchsabgabe. Die Gebrauchsabgabe ist in den jeweiligen Landesgesetzen geregelt und ist an die jeweilige Gemeinde abzuführen.
- Gesetzliche Abgaben
Mit Ihrer Strom- und Gasrechnung werden auch gesetzliche Abgaben verrechnet, welche durch den Energielieferanten (CO2-Bepreisung) oder Netzbetreiber (alle anderen gesetzlichen Abgaben) an die Behörden (z.B. Finanzamt, Ökostromabwicklungsstelle) abzuführen sind. Aktuell werden folgende gesetzlichen Abgaben für die Strom- bzw. Gaslieferung eingehoben:
- Gebrauchsabgabe
- CO2-Bepreisung
- Elektrizitätsabgabe
- Erdgasabgabe
- Erneuerbaren-Förderpauschale
- Erneuerbaren-Förderbeitrag Grundpreis
- Erneuerbaren-Förderbeitrag verbrauchsabhängig
- KWK-Pauschale
- Biomasseförderbeitrag
- KWK-Pauschale
Zur Förderung von hocheffizienten KWK-Anlagen wird von Ihrem Netzbetreiber die KWK-Pauschale für die Ökostromabwicklungsstelle OeMAG eingehoben und an diese abgeführt.
Netzkosten
- Blindstrom
Blindstrom wird aus physikalischen Gründen von vielen Verbrauchern (z.B. Leuchtstofflampen oder Motoren) verursacht, ohne dass dieser zu ihrer Funktion und Leistungsfähigkeit beiträgt. Blindstrom belastet die Stromnetze, daher wird er ab einer bestimmten Größe von einem eigens dafür ausgelegten Zähler gemessen und abgerechnet.
- Entgelt für Messleistungen
Dieses ist Teil der Netzkosten und deckt die Kosten ab, die dem Netzbetreiber bei der Errichtung, dem Betrieb und der Eichung von Mess- und Zähleinrichtungen entstehen. Es wird von der Regulierungskommission in Form von Höchstpreisen festgelegt und als fixer Euro-Betrag pro Jahr – unabhängig vom Verbrauch – verrechnet.
- Grundpreis Netznutzung
Der Grundpreis Netznutzung ist Teil der Netzkosten. Er wird von der Regulierungskommission festgelegt und deckt, gemeinsam mit dem Verbrauchspreis Netznutzung, die Kosten des Netzbetreibers für die Errichtung, den Ausbau, die Instandhaltung und den Betrieb des Netzsystems ab. Es ist ein fixer Euro-Betrag pro Jahr, der – unabhängig vom Verbrauch – bezahlt wird.
- Mengenzone
Bei Gas ist der Verbrauchspreis Netznutzung in Mengenzonen eingeteilt. Je nach Jahresverbrauch (= Verbrauch in 365 Tagen) kommen die Tarife der einzelnen Zonen zur Anwendung, die von Zone 1 beginnend durchlaufen werden. - Ist der Abrechnungszeitraum Ihrer Rechnung kürzer oder länger als 365 Tage, wird der Verbrauch, der den einzelnen Mengenzonen zuzuordnen ist, individuell berechnet. Diese Ermittlung der Zonengrößen für einen Abrechnungszeitraum führt der Netzbetreiber mittels sogenannter synthetischer Lastprofile durch.
- Netzkosten
Die Kosten, die der Netzbetreiber an Sie verrechnet, sind Ihre Netzkosten. Zu den Netzkosten gehören:
- Grundpreis Netznutzung
- Verbrauchspreis Netznutzung
- Verbrauchspreis Netzverlust
- Entgelt für Messleistungen
Die Netzkosten werden im Namen des Netzbetreibers eingehoben und an diesen weitergegeben.
Verbrauchspreis Netznutzung
Der Verbrauchspreis Netznutzung ist Teil der Netzkosten. Er wird von der Regulierungsbehörde festgelegt und deckt, gemeinsam mit dem Grundpreis Netznutzung, die Kosten des Netzbetreibers für die Errichtung, den Ausbau, die Instandhaltung und den Betrieb des Netzsystems ab. Er ist verbrauchsabhängig und wird für jede verbrauchte Kilowattstunde verrechnet. Die Preisangabe erfolgt in Cent pro Kilowattstunde.
In Ihrer Gasrechnung gibt es die Besonderheit, dass der Verbrauchspreis Netznutzung in sogenannte Mengenzonen eingeteilt ist. Je nach Jahresverbrauch kommen die Tarife der einzelnen Mengenzonen zur Anwendung.- Verbrauchspreis Netzverlust
Der Verbrauchspreis Netzverlust ist Teil der Netzkosten in Ihrer Strom-Rechnung. Die Höhe des Netzverlustentgeltes wird in der Systemnutzungsentgelte-Verordnung der Regulierungsbehörde geregelt. Das Netzverlustentgelt ist verbrauchsabhängig und wird für jede verbrauchte Kilowattstunde verrechnet. Die Preisangabe erfolgt in Cent pro Kilowattstunde. Mit dem Netzverlustentgelt werden dem Netzbetreiber die Kosten für die im Netz auftretenden Netzverluste ersetzt. Netzverluste entstehen aufgrund physikalischer Gegebenheiten durch die Übertragung und Verteilung elektrischer Energie von den Erzeugungsanlagen bis hin zu den Verbrauchern.
Zählerstände und Verbrauch
- Ablesung und Ablesearten
Für die Ermittlung des Zählerstandes stehen vier Möglichkeiten zur Verfügung:
N = Zählerablesung durch Netzbetreiber; der Zähler wurde von Ihrem Netzbetreiber vor Ort abgelesen
F = Fernauslesung; der Smart Meter-Zähler sendet aus der Ferne Ablesedaten an den Netzbetreiber
K = Zählerablesung durch Kunden; Sie haben Ihren Zähler selbst abgelesen und Ihren Zählerstand per Ablesekarte, telefonisch unter 0800 888 666 (kostenlos) oder per E-Mail unter info(at)switch.at bekanntgegeben.
R = Rechnerische Ermittlung; Ihr Zähler wurde weder vom Netzbetreiber noch von Ihnen abgelesen, weshalb der Zählerstand für die Verbrauchsabrechnung rechnerisch ermittelt werden musste. Achtung! Wenn Ihr Zählerstand abgeleitet wurde, finden Sie einen entsprechenden Hinweis auf Ihrer Rechnung. Bitte lesen Sie Ihren Zähler ab und geben Sie uns den Zählerstand im Nachhinein bekannt. Gerne korrigieren wir Ihre Rechnung und schicken Ihnen eine neue Rechnung für Ihren tatsächlichen Verbrauch.
- Anmeldeleistung
Hierbei handelt es sich um die mit dem Netzbetreiber vereinbarte bzw. tatsächlich in Anspruch genommene Anschlussleistung Ihres Zählpunktes in kW. Die vereinbarte Netzbereitstellung sehen Sie auf Ihrer Strom-Rechnung; auf Gas-Rechnungen gibt es diese nicht.
- Brennwert
Bis 31.12.2023 galt: Der Brennwert wurde im § 2 Z 6 der Gas-Systemnutzungstarife-Verordnung festgelegt. Dieser behördlich festgesetzte Brennwert war – gemeinsam mit der geografischen Höhe und dem Zählereinbauort – die Grundlage für die Berechnung des Umrechnungsfaktors, mit dem Ihr Gasverbrauch von m³ in kWh umgerechnet wurde.
Seit 01.01.2024 ist der Brennwert derjenige Wert, der vom Netzbetreiber im jeweiligen Brennwertbezirk gemäß Kapitel 5 der ÖVGW Richtlinie G O110 monatlich ermittelt wird.
Gemeinsam mit der Zustandszahl dient er dazu, den Gasverbrauch von m³ in kWh umzurechnen. Der Brennwert wird ebenfalls “Verrechnungsbrennwert” oder “Monatsbrennwert” genannt.
- Brennwertbezirk
Der Brennwertbezirk ist jenes Gebiet in einem Netz eines Netzbetreibers, in dem gemäß Kapitel 5 der ÖVGW Richtlinie G O110 aufgrund der physikalischen Gegebenheiten der gleiche Monatsbrennwert gilt. Der Netzbetreiber legt dabei nach den Regeln der Technik die Brennwertbezirke in seinem Netzgebiet fest.
Intelligentes Messgerät (Smart Meter)
Das intelligente Messgerät ist eine technische Einrichtung, die den tatsächlichen Energieverbrauch und Nutzungszeitraum zeitnah misst und mittels elektronischer Kommunikation Daten zu Informations-, Kontroll- und Steuerungszwecken übertragen und empfangen kann.
Leistungspreis / gemessene Leistung
Strom: Bei Kunden mit einer Vorzählersicherung größer 50 Ampere wird die Leistung mit einem speziellen Zähler gemessen. Die verbrauchsunabhängige Preiskomponente für die Netznutzung erfolgt gem. SNE-VO auf Basis dieser gemessenen Leistung in Euro/kW.
Gas: Bei Kunden, für die nach den Vorgaben der GSNE-VO eine Leistungsmessung vorgesehen ist, wird die Leistung mit einer entsprechenden Messeinrichtung erfasst. Die verbrauchsunabhängige Preiskomponente für die Netznutzung erfolgt gemäß GSNE-VO auf Basis der vertraglich vereinbarten oder gemessenen Leistung in Euro pro kWh/h.
Netzebene Gas
Die Gas-Netzebene ist im Wesentlichen durch das Druckniveau bestimmt. Mit einem Druck > 6 bar liegt die Gas-Anlage in der Netzebene 2; mit einem Druck ≤ 6 bar in der Netzebene 3. Gas-Anlagen sind üblicherweise der Netzebene 3 zugeordnet.
Netz-/Messebene Strom
Die Netzebene ist im Wesentlichen durch das Spannungsniveau bestimmt. In Österreich gibt es sieben Netzebenen:
- Ebene 1: 380 kV und 220 kV-Leitungen und die Umspannung zwischen diesen beiden
- Ebene 2: Umspannung von 380 kV oder 220 kV auf 110 kV
- Ebene 3: 110 kV-Hochspannungsleitungsnetz
- Ebene 4: Umspannung von 110 kV auf 20 kV
- Ebene 5: 20 kV-Mittelspannungsleitungsnetz
- Ebene 6: Transformation von 20 kV auf 0,4 kV
- Ebene 7: 0,4 kV Niederspannungsleitungsnetz
Als Haushaltskund*in ist Ihre Stromanlage im Normalfall der Netzebene 7 zugeordnet. Sie finden diese Information auf Ihrer Stromrechnung. Wenn Sie auf Ihrer Rechnung beispielsweise E7/M7 lesen, bedeutet dies folgendes:
Standardisiertes Lastprofil
Ein standardisiertes Lastprofil ist ein Musterprofil, das ein durchschnittliches Konsumentenverhalten darstellt. Grundprinzip eines standardisierten Lastprofils ist, dass jedem Tag ein bestimmter Prozentwert zugeordnet wird. Die Summe aller Prozentwerte eines solchen Jahresprofils ergibt immer 100 %.
Verbrauchsstelle
Die Verbrauchsstelle bezeichnet die Adresse, an der die gelieferte Energie verbraucht wurde und abgerechnet wird.
Zählpunkt bzw. Zählpunktnummer
Der Zählpunkt ist der Entnahme- oder Einspeisepunkt, an dem die Energie messtechnisch erfasst wird. Die zugehörige Nummer dient der eindeutigen Identifizierung Ihrer Anlage und ist damit die gemeinsame Grundlage aller Marktteilnehmer für einen funktionierenden Datenaustausch im liberalisierten Energiemarkt.
Zustandszahl
Die Zustandszahl, mit der Ihr Gasverbrauch von m³ in Nm³ umgerechnet wird, ergibt sich aus dem Zählereinbauort und der geografischen Höhe.
Tarifdetails
- Produktkategorie
Die Produktkategorie gibt an, welche Art von Tarif vereinbart ist, und differenziert dabei hinsichtlich des zeitlichen Intervalls von Preisanpassungen. Folgende Produktkategorien werden unterschieden:- Produkt mit festem Energiepreis: Der Energiepreis bleibt für die Dauer von mindestens einem Jahr unverändert (Fixpreis). Anschließend erfolgt eine Preisanpassung im vertraglich vereinbarten Ausmaß und Intervall.
- Produkt mit monatlicher Energiepreisanpassung: Der Verbrauchspreis wird anhand der vertraglich vereinbarten Preisanpassungsformel monatlich angepasst.
- Produkt mit dynamischem Energiepreis: Der Verbrauchspreis wird je nach vertraglicher Vereinbarung stündlich oder viertelstündlich anhand der Entwicklung der Börsenpreise angepasst.
- Produkt mit quartalsweiser Energiepreisanpassung: Der Verbrauchspreis wird anhand der auf Basis der von der E-Control vorgegebenen Berechnungsformel ermittelt und quartalsweise angepasst.