Teilnahmebedingungen „1 Jahr Switch Gratis-Strom“

Switch, eine Marke der ENERGIEALLIANZ Austria GmbH, verlost im Zeitraum vom  27. Juni 2025 bis 18 Juli 2025 im Rahmen des „Glücksradspieles“ mehrmals „1 Jahr Switch Gratis Strom“. 

 

1. Der Gewinn von „1 Jahr Switch Gratis Strom“ umfasst

…die reinen Energiekosten für einen österreichischen Privathaushalt für ein Jahr bis zu einem Maximalverbrauch (maximal 3.500 kWh). Kann nicht in bar abgelöst werden. Die Netzkosten sowie die dafür anfallenden Steuern und Abgaben sind nicht Teil des Gewinnes und sind vom Gewinner selbst zu tragen. 

Die Kosten eines allfällig über den Maximalverbrauch hinaus gehenden Stromverbrauchs werden von Switch nicht übernommen, die Differenz ist vom Gewinner zu bezahlen. Der Gewinn beinhaltet die Energiekosten für 365 Tage (Abrechnungszeitraum) ab Lieferbeginn. 

 

2. Teilnahmebedingungen

Das Gewinnangebot gilt nur für Neukunden, dh. Kunden, die bei Ziehung des Gewinnes keinen Liefervertrag mit Switch haben. Voraussetzung für die Teilnahme das folgen des switch.energie Instagram Accounts inkl. Kommentar auf dem Gewinnspiel-Posting-Beitrag. Darüber hinaus ist für die Einlösung des Gewinnes ebenfalls, der Abschluss eines Stromliefervertrages mit Lastprofil H0 für einen österreichischen Privathaushalt mit der ENERGIEALLIANZ Austria GmbH nach Ziehung des Gewinners, Voraussetzung.  Der Zeitpunkt des Lieferbeginnes darf maximal ein Jahr nach der Ziehung liegen.

Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die zum Zeitpunkt ihrer Teilnahme das 18.

Lebensjahr vollendet haben. Mitarbeiter/innen der ENERGIEALLIANZ Austria GmbH

und der Naturkraft Energievertriebsgesellschaft m.b.H. sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

3. Verlosung:

Unter allen Teilnehmern wird 3x „1 Jahr Switch Gratis Strom“ nach Ablauf des Werbezeitraumes verlost.

4. Gewinnübermittlung/ Benachrichtigung der Gewinner:

Switch kontaktiert die Gewinner persönlich (telefonisch, E-Mail). Die Gewinner werden, sofern diese zustimmen, auf der Facebookseite und der Homepage von Switch und/oder auf LinkedIn und Instagram von der ENERGIEALLIANZ Austria GmbH veröffentlicht. 

 

5. Sonstiges:

Switch behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel vorzeitig zu beenden oder die Teilnahmebedingungen zu ändern, insbesondere wenn eine Beendigung oder Modifizierung aus rechtlichen Gründen notwendig ist. Die Teilnehmer haben kein Recht auf Wiedergutmachung, Schadenersatz oder sonstige Ansprüche gegenüber Switch.

Eine Barablöse oder die Übertragung des Gewinns auf eine andere Person ist nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 

Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklären Sie, den Teilnahmebedingungen zuzustimmen. 

 

Datenschutz

Die personenbezogenen Daten der Teilnehmer, nämlich Name und Kontaktadresse, werden sowohl für die Durchführung des Gewinnspieles verwendet als auch  für Werbezwecke gespeichert, verarbeitet und übertragen, solange eine  Einwilligung des Teilnehmers besteht. 

Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung im Rahmen des Gewinnspieles ist Art 6 Abs 1 lit b DSGVO; die Bereitstellung der oben genannten Daten ist zur Abwicklung des Gewinnspieles erforderlich. 

Rechtsgrundlage bei Einwilligung zur Verarbeitung zu Werbezwecken ist Art 6 Abs 1 lit a DSGVO. Die Einwilligung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen per E-Mail an datenschutz@switch.at oder Post widerrufen werden. Durch den Widerruf Ihrer Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur dann, sofern dies für die Abwicklung des Gewinnspiels bzw. – bei entsprechender Einwilligung – für die Veröffentlichung der Gewinner erforderlich ist. 

Nähere Informationen zu Art und Umfang der Datenverarbeitungen sowie zu den Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Übertragbarkeit finden sich auf www.switch.at/datenschutz. Weiters besteht die Möglichkeit einer Kontaktaufnahme unter datenschutz@switch.at an den Datenschutzbeauftragten sowie an die zuständige Aufsichtsbehörde für Datenschutz.

 

Teilnahmeschluss ist der 18. Juli 2025

Stand 18 Juni 2025