Die Stromkostenbremse
DIE WICHTIGSTEN FAKTEN ZUR STROMKOSTENBREMSE
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Die Stromkostenbremse gilt für Haushalte. Basis für die Auszahlung ist ein aufrechter Stromliefervertrag und ein Haushalts-Zählpunkt.
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Gefördert werden maximal 2.900 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr und Haushalt. Je nach Tarif wird der Energiepreis mit bis zu 30 Cent/kWh unterstützt - dh. soll der Energiepreis maximal 10 Cent/kWh (netto) betragen*.
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Sie müssen nicht aktiv werden - Der Zuschuss/Abzug erfolgt automatisch auf der Stromrechnung. Sie finden die Stromkostenbremse spätestens bei der Jahresabrechnung unter dem Punkt „Stromkostenzuschuss“.
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Die Stromkostenbremse ist ab 1. Dezember 2022 wirksam und endet am 30. Juni 2024.
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Die Förderung bezieht sich auf den Energiepreis, dieser macht 50,5 % des gesamten Strompreises aus.
* zu beachten sind die Zuschussgrenzen
WEITERE INFORMATIONEN
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Umfangreiche Informationen finden Sie unter den FAQs
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Musterrechnung mit Erklärung
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Informationen zum Zuschuss für landwirtschaftliche Betriebe und Gewerbebetriebe
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Information zum Ergänzungszuschuss für Haushalte
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Berechnungsbeispiel Energiekostenersparnis
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Preisbeispiel