Die Stromkostenbremse

​​​​​​DIE WICHTIGSTEN FAKTEN ZUR STROMKOSTENBREMSE

  • Die Stromkostenbremse gilt für Haushalte. Basis für die Auszahlung ist ein aufrechter Stromliefervertrag und ein Haushalts-Zählpunkt.
     

  • Gefördert werden maximal 2.900 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr und Haushalt. Je nach Tarif wird der Energiepreis mit bis zu 30 Cent/kWh unterstützt - dh.  soll der Energiepreis maximal 10 Cent/kWh (netto) betragen*.
     

  • Sie müssen nicht aktiv werden - Der Zuschuss/Abzug erfolgt automatisch auf der Stromrechnung. Sie finden die Stromkostenbremse spätestens bei der Jahresabrechnung unter dem Punkt „Stromkostenzuschuss“.
     

  • Die Laufzeit der Stromkostenbremse wurde kürzlich verlängert und gilt nun bis Ende 2024.
     

  • Die Förderung bezieht sich auf den Energiepreis, dieser macht 50,5 % des gesamten Strompreises aus.

* zu beachten sind die Zuschussgrenzen


WEITERE INFORMATIONEN

  1. Umfangreiche Informationen finden Sie unter den FAQs 

  2. Musterrechnung mit Erklärung

  3. Informationen zum Zuschuss für landwirtschaftliche Betriebe und Gewerbebetriebe

  4. Information zum Ergänzungszuschuss für Haushalte 

  5. Berechnungsbeispiel Energiekostenersparnis

  6. Preisbeispiel