Die Stromkostenbremse

​​​​​​DIE WICHTIGSTEN FAKTEN ZUR STROMKOSTENBREMSE

  • Die Stromkostenbremse gilt für Haushalte. Basis für die Auszahlung ist ein aufrechter Stromliefervertrag und ein Haushalts-Zählpunkt.
     
  • Das sogenannte Grundkontingent (2.900 KWh/Jahr) wird automatisch für den Zeitraum 1. Dezember 2022 bis 30. Juni 2024 bei jedem Zählpunkt mit Stromentnahme berücksichtigt.
     
  • Sie müssen nicht aktiv werden - Der Zuschuss/Abzug erfolgt automatisch auf der Stromrechnung. Sie finden die Stromkostenbremse spätestens bei der Jahresabrechnung unter dem Punkt „Stromkostenzuschuss“.
     
  • Die Förderung bezieht sich rein auf den Energiepreis.

WEITERE INFORMATIONEN

  1. Umfangreiche Informationen finden Sie unter den FAQs 

  2. Musterrechnung mit Erklärung

  3. Informationen zum Zuschuss für landwirtschaftliche Betriebe und Gewerbebetriebe

  4. Information zum Ergänzungszuschuss für Haushalte 

  5. Berechnungsbeispiel Energiekostenersparnis

  6. Preisbeispiel